Bei weiteren Fragen zu den Nutzungsbedingungen melden Sie sich gern hier bei uns:
Nummer50
E-Mail: info(at)nummer50.de
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Für gewerbliche Anbieter
Sie möchten als gewerblicher Experte auf dem Portal Nummer50 sich vorstellen und Ihre Dienstleistungen anbieten, dann unterliegen sie besonderen gesetzlichen Regelungen.
Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Eine Nichtbeachtung stellt eine Missachtung der Nutzungsbedingungen von Nummer50 da.
Hier ein kurzer Überblick, wann ein gewerbliches Handeln vorliegt.
Ein gewerbliches Handeln liegt vor, wenn:
Das ist leider nicht explizit festzustellen. Denn rechtlich ist diese Definition umstritten. Wenn Sie planmäßig und dauerhaft Ihre Dienstleistung oder Waren gegen Entgelt anbieten, geht der Gesetzgeber von einem gewerblichen Handeln aus.
Wenn Sie sich über Ihren Status nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
Diese Anhaltspunkte, die nicht vollständig und abschließend sind, helfen Ihnen bei Ihrer Einschätzung:
- Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie:
gelegentlich auf der Suche nach Mitbewohnenden, Wohnmöglichkeiten und Experten-Dienstleistungen sind und diese auf dem Portal Nummer50 suchen.
- Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:
Ihre Expertise anbieten und die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages anbieten.
Denken Sie bitte auch an Ihre Impressumspflicht / Anbieterkennzeichnung, wenn Sie sich als Experte anmelden.
Nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) muss ein Anbieter von geschäftsmäßigen Telemedien bestimmte Informationen bereitstellen (sog. Impressumspflicht).
Danach muss ein Inserat eines gewerblichen Anbieters unter anderem folgende Angaben enthalten:
- den Namen und die Anschrift des Anbieters (bei juristischen Personen zusätzlich den Vor- und Zunamen des Vertretungsberechtigten)
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation (z.B. Telefon, Fax) mit dem Anbieter ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse
- die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (sofern vorhanden)
- die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung (sofern vorhanden)
- das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das der Anbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer
- die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung (sofern vorhanden)
- bei Anbietern, deren Tätigkeit der behördlichen Zulassung bedarf, müssen außerdem Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde gemacht werden, sowie bei bestimmten Berufen Angaben zur Zugehörigkeit zu einer Kammer (z.B. Apothekerkammer), zur gesetzlichen Berufsbezeichnung (z.B. Apotheker) und zu berufsrechtlichen Regelungen (z.B. Berufsordnung für Apotheker).
- Das Gesetz sieht vor, dass diese Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen. Wir möchten es Ihnen hier erleichtern und haben diese Felder in die Erstellung ihrer Expertenprofile bereits eingearbeitet. Nutzen Sie bitte die vorgesehene Pflichtfeld.
- Wir empfehlen Ihnen, sich bei weiteren Fragen von einem Anwalt oder einer anderen Rechtsberatungsstelle beraten zu lassen.